

1. GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Benützung der Grundstückfläche der Güterhof AG (im Folgenden REMISE ROSA genannt) und/ oder der Restauranträumlichkeiten, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Remise Rosa durch / an den Kunden. Sämtliche Offerten und Angebote von Remise Rosa basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In den einzelnen Offerten werden Auszüge, Änderungen und Ergänzungen schriftlich festgehalten. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden erhält dieser von Remise Rosa eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung von Remise Rosa an den Kunden zustande.
3. LEISTUNGEN / ZAHLUNGEN / PREISE
3.1 Remise Rosa verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und von Remise Rosa schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein, sofern nichts anderes erwähnt wird.
3.3 Remise Rosa ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist Remise Rosa berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.4 Sofern keine Anzahlung von Remise Rosa verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Ende der Veranstaltung vom Kunden per Kreditkarte zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist Remise Rosa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten. Zahlung auf Rechnung können nur mit Kunden mit Sitz in der Schweiz und Schweizer Rechnungsadresse vereinbart werden. Ausgeschlossen sind Privatpersonen.
3.5 Preisänderungen durch Remise Rosa bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisanpassungen sind jeweils bei Saisonwechseln üblich oder bei kurzfristigen und markanten Preiserhöhungen durch Lieferanten oder der Rohstoffpreise. Preisanpassungen werden in schriftlicher Form und mind. 14 Tage vor dem Anlasstag durch Remise Rosa kommuniziert. Durch Preisanpassungen entstehen keine andersgeltenden Annullierungsbedingungen. Es gelten die aufgeführten Annullierungs- und Änderungsbedingungen.
3.6 Remise Rosa akzeptiert alle elektronischen Zahlungsmittel. Bargeld und Kryptowährungen werden nicht akzeptiert. Bei Gruppen ab 4 Personen mit Tischservice kann aus zeitlichen Gründen nicht einzeln einkassiert werden. Es kann lediglich der Gesamtbetrag durch die Anzahl Personen geteilt werden (zu gleichen Teilen). Die Quittung vor Ort wird die Gesamtrechnung beinhalten. Eine Ausstellung separater Quittungen ist nicht möglich.
3.7 Güterhof AG registriert sich generell in keinem Kundenportal.
4. HAFTUNG
4.1 Der Kunde haftet gegenüber Remise Rosa für alle Beschädigungen und Verluste oder anderen Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder seine Veranstaltungsteilnehmenden verursacht werden. Remise Rosa lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Remise Rosa kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.
4.2 Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, Remise Rosa vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen Remise Rosa erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
4.3 Remise Rosa haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt Remise Rosa keinerlei Haftung, für die vom Kunden bestellten, Leistungen.
5. RÜCKTRITT REMISE ROSA
5.1 Ist die von Remise Rosa vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere von Remise Rosa nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann Remise Rosa im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
5.2 Remise Rosa ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Remise Rosa in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann oder der Veranstalter gegen Ziffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche von Remise Rosa gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
Ist es dem Kunden infolge höherer Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
7. VERANSTALTUNGSZEITEN / ÖFFNUNGSZEITEN / NACHTRUHE
Die Veranstaltungszeiten werden bei Vertragsabschluss kommuniziert, resp. auf der Webpage veröffentlicht. Es gelten grundsätzlich immer die offiziellen Öffnungszeiten. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist abzusprechen und muss vergütet werden. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr. Der Kunde ist für seine Gäste verantwortlich, dass die Nachtruhe in den Gebäuden, im Aussenbereich sowie beim Ankommen und Verlassen des Platzes eingehalten wird.
8. MELDUNG DER PERSONENZAHL / ÄNDERUNGEN
Der Kunde hat Remise Rosa die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Auswahl der Speisen und Getränke muss bis spätestens 30 Tage (oder gemäss in der Offerte definierten Frist) vor dem Anlass, schriftlich definiert werden. Bis 21 Tage (oder gemäss in der Offerte definierten Frist) vor dem Anlass kann die Personenanzahl gegenüber der unterzeichneten Offerte um maximal 10% reduziert werden, eine Aufstockung ist je nach Reservationsauslastung möglich, muss aber schriftlich durch Remise Rosa bestätigt werden. Danach sind keine Anpassungen mehr möglich und es wird die vereinbarte Personenanzahl / Anzahl Speisen in Rechnung gestellt. Jegliche Änderungen oder Anpassungen müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Ab 20 Tage vor dem Anlass (oder gemäss in der Offerte definierten Frist) sind keine Änderung des Angebots und der Personenzahl mehr möglich. Es wird die zuletzt gemeldete Personenzahl für die Verrechnung verwendet. Sollten mehr Personen als gemeldet am Anlass teilnehmen, so wird diese Personenzahl für die Rechnungsstellung geltend gemacht. Dies, sofern eine Bewirtung der zusätzlichen Personen möglich ist.
Remise Rosa behält sich vor, eine frühzeitigere Definition des Angebots und der Personenzahl individuell und auf schriftlichem Weg mit dem Kunden zu definieren. Dies gilt insbesondere bei den exklusiven Reservationen, oder bei speziellen Angeboten gemäss Offerte.
Nach erfolgter Unterzeichnung der Offerte können folgende Punkte (falls in der Offerte definiert) nicht mehr angepasst werden und gelten als definitiv:
- Bereitstellungskosten / Miete / zusätzliche Installationen
- Reservierungsgebühr Zelte / Zeltmieten
- Organisationsaufwand
- Personalaufgebote / Aufwände
- Bewilligungsgebühren
- Aufwände für Drittanbieter
9. ANNULLIERUNGSBEDINGUNGEN GRUPPEN- UND EXKLUSIVRESERVATIONEN MIT ODER OHNE F&B LEISTUNGEN
9.1 Absagen einer Gruppenreservierung (ab 6 Personen) müssen Remise Rosa möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show).
9.2 Bei Gruppenreservationen, die bis zum 21. Tag (60. Tag bei Exklusiver Reservation*) vor dem Anlasstag stornieren, kann 100% des geleisteten Beratungs- und Projektkoordinationsaufwand (in der Offerte definiert) in Rechnung gestellt werden. Danach gelten folgende Annullierungsbedingungen:
*Ab dem 59. bis 21. Tag vor dem Anlasstag
Verrechnung von 50% der in der Offerte definierten Gesamtsumme mit Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.
Diese Abstufung gilt nur für Gruppen mit einer Exklusiven Reservation.
Vom 20. bis 11. Tag vor dem Anlasstag
Verrechnung von 75% der in der Offerte definierten Gesamtsumme mit Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.
Vom 10. bis 0. Tage vor dem Anlasstag
Verrechnung von 100% der in der Offerte definierten Gesamtsumme mit Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.
Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen von Remise Rosa und ihren Partnern in jedem Falle vollumfänglich zu begleichen sind.
Die Annullierungsbedingungen werden in jeder Offerte bei dem Punkt «Auszug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen» schriftlich festgelegt. Insbesondere bei Exklusiven Reservationen können die Annullierungsbedingungen abweichen. Ist nichts schriftlich festgehalten, gelten die Annullierungsbedingungen gemäss AGB von Remise Rosa.
9.3 Es ist der Remise Rosa vorbehalten, Annullierungen aufgrund von behördlichen Bestimmungen oder ausserordentlichen Begebenheiten nach eigenem Ermessen oder nach Vorgabe der Behörden vorzunehmen, ohne weitere Ansprüche gegenüber dem Kunden. Es entsteht in diesem Falle kein Haftungsanspruch gegenüber der Remise Rosa.
10. RAUMNUTZUNG / PLATZNUTZUNG / PLATZIERUNG / BEWILLIGUNGEN
10.1 Remise Rosa behält sich vor, Raumänderungen / Platzänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten / der Platz den Anforderungen und Interessen des Kunden entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung von Remise Rosa.
10.2 Remise Rosa übernimmt die Platzierung der Gäste. Grundsätzlich werden 6-12er Tische mit Holzbänken bereitgestellt. Spezielle Sitzordnungen werden nicht berücksichtigt, sofern nichts anderes in der Offerte vermerkt wurde. Die Platzierung wird in allen Fällen mit optimaler Verteilung durch Remise Rosa definiert. Tische und Bänke dürfen von den Gästen nicht selbständig umplatziert werden.
10.3 Die Möglichkeiten auf dem Gelände richten sich nach der vorgegebenen Betriebsbewilligung der Stadt Zürich. Diese ist zwingend einzuhalten. Alle Sicherheits- und Betriebsrelevanten Themen sind mit Remise Rosa abzusprechen.
11. FEUERPOLIZEILICHE REGELUNGEN / ANDERE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN / ANBRINGEN VON DEKORATIONSMATERIALIEN / INFRASTRUKTUR
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Vorgaben, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch durch den Kunden eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
11.2 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen, Decken und anderen Örtlichkeiten erfordert immer das vorgängige Einverständnis von Remise Rosa. Der Kunde haftet für jegliche an Remise Rosa daraus entstehenden Schäden.
11.3 Jegliche Abänderungen oder Kundenwünsche sind vorgängig schriftlich abzuklären und durch Remise Rosa zu bewilligen. Je nach Aufwand oder Abänderungswunsch entstehen zusätzliche Aufwände, welche vollumfänglich durch den Kunden zu tragen sind. Remise Rosa behält sich vor, Abänderungen oder Kundenwünsche abzulehnen, wenn sie nicht mit dem Betriebskonzept von Remise Rosa zu vereinbaren sind. Remise Rosa muss dazu keine Begründung abgeben.
11.4 Die vorübergehend erlassenen Vorgaben und Massnahmen von verschiedensten offiziellen Behörden, zur Öffnung von gastronomischen Betrieben, ist in jedem Fall und unabhängig in welcher Form (mit oder ohne Reservation) ein Besuch erfolgt, zwingend einzuhalten und bindend. Die Regelungen sind im Eingangs- und Barbereich ersichtlich. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben kann Remise Rosa vom Hausrecht Gebrauch machen und die Gäste des Platzes verweisen. Der Kunde ist für ein daraus entstehenden Schaden an Remise Rosa haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen. Die darin allenfalls enthaltene Datenerfassung wird ausschliesslich für die kantonalen Gesundheitsbehörden archiviert und zur Verfügung gestellt. Eine andere Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die Daten werden 14 Tage archiviert und danach vollständig vernichtet.
12. DRUCKSACHEN / MEDIENANZEIGEN
Die Verwendung von Logos und Bildern von Remise Rosa in jeglicher Form durch den Kunden bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist Remise Rosa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist für den daraus entstehenden Schaden an Remise Rosa haftbar. Professionelle Video- und Bildaufnahmen auf dem Gelände von Remise Rosa bedingen eine schriftliche Bestätigung.
13. VERPFLEGUNG
13.1 Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke von Remise Rosa zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet Speisen und Getränke, welche nicht von Remise Rosa verkauft wurde, auf dem Gelände von Remise Rosa zu konsumieren.
13.2 Für Schüler und Schülerinnen der Kantonsschule Wiedikon gelten nach Absprache mit der Schulleitung besondere Regelungen, die den Konsum von selbst mitgebrachten Speisen erlauben.
14. EPIDEMIE / PANDEMIE / SONSTIGE KRIESEN (Z.B. COVID-19)
Remise Rosa hält sich strikt an die behördlichen Vorgaben zum Schutz der Gäste und Mitarbeitenden während einer Epidemie / Pandemie / sonstige Krise. Die Massnahmen können jederzeit durch die Behörden geändert werden und müssen entsprechend laufend angepasst werden. Remise Rosa garantiert seinen Kunden und Mitarbeitenden die Einhaltung aller erlassenen Vorgaben und Bestimmungen. Jeder Kunde trägt eine Eigenverantwortung und ist zur Einhaltung der vorgegebenen Massnahmen verpflichtet. Die entsprechenden Massnahmen werden am Eingang von Remise Rosa kommuniziert. Das Nichteinhalten der behördlichen Massnahmen kann zu einer Wegweisung und einem Hausverbot führen. Der Kunde ist für ein daraus entstehenden Schaden an Remise Rosa haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.
15. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.
Die Datenschutzerklärung von Remise Rosa ist auf der Webseite ersichtlich.
Zürich, März 2026
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